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Lesezeit ca. 5 Minuten

Flugplatzordnung

Organisation

1. Eigentum und Verwendung

Der Modellflugplatz wurde durch den MFC-Triestingtal gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereines zur Ausübung ihres Sportes.

 

2. Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied des MFC-Triestingtal hat das Recht, den Modellflugplatz innerhalb der gesondert bekannt gegebenen Betriebszeiten zu benützen. Es hat jedoch auch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahren Piloten vorzunehmen.

 

! ACHTUNG - WICHTIGER HINWEIS - ACHTUNG !

Gastflieger dürfen den Flugplatz nur im Beisein eines Vereinsmitgliedes benutzen. Eine gültige Modellflugversicherung ist vorzuweisen (Aeroclub, ÖMV, Schweighofer….). Eine „normale“ Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend. Weiters ist die Registrierungbestätigung und der Kompetenznachweis der AustroControl vorzuweisen. Vom Gastflieger ist eine Gebühr von € 5,- (für eine Tagesmitgliedschaft) zu entrichten. Im Container stehen eine „Gastflugkasse“ und ein „Gastfliegertagebuch“ bereit. In dieses ist bitte entsprechend einzutragen.
Ordentliche Mitglieder dürfen durch die Benützung nicht behindert werden.
 

3. Haftpflicht

Jedes Mitglied muss eine gültige Modellflugversicherung vorweisen können (Aeroclub, ÖMV, Schweighofer,….)
Jeder aktive Pilot muss bei der AustroControl registriert sein und einen gültigen Kompetenznachweis erlangt haben. Beide Dokumente (Registrierungbestätigung, Prüfungsbestätigung) sind immer mitzuführen (EU Gesetz ab 1.1.2021), und werden sowohl am Flugplatz, in einer Mappe, als auch in den Mitgliederstammdaten abgelegt.
Die Registrierungsnummer muss gemäß dem EU-Regulativ ab 1.1.2021 AN JEDEM MODELL angebracht werden (außen, innen, Aufkleber, Filzstift,…….)

 

4. Parkplatz

Zum Abstellen der KFZ sind ausschließlich der Parkplatz und die seitliche Zufahrt desselben zu benützen. Der Schranken, Container sowie der Schuppen sind bei Verlassen des Flugplatzes, als Letzter, zu schließen.

 

5.  Zuschauer

Für die Zuschauer ist der Schutzraum hinter dem Schutznetz vorgesehen. Das Betreten des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind AUSNAHMSLOS an der Leine zu führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.

 

6. Verhinderung von Unfällen

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich auf der Piste bei Start- und Landemanöver keine Personen, ausgenommen aktive Piloten und eventuelle Helfer befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen. Zuschauer müssen sich hinter der Absperrung aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.

 

7. Flugbetrieb

Die Aufnahme des Flugbetriebes mit Verbrennungsmotoren ist erst ab 08:00 Uhr gestattet und endet mit Einbruch der Dämmerung, jedoch spätestens um 20:00 Uhr. Alle Verbrennungsmotoren sind mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer zu versehen. Ein Fliegen ohne Schalldämpfer ist generell untersagt. Der Schallpegel von 94 dBA in 3m Entfernung darf nicht überschritten werden.
Verbrennermodelle dürfen nur am OBERSTEN Tisch im Vorbereitungsbereich, oder darüber hinaus,  gestartet werden. (KEINE STARTER AN DIE LADEANSCHLÜSSE UNTER DEN TISCHEN ANSCHLIESSEN!) Personen und Tiere dürfen nicht direkt angeflogen werden. Manntragenden Fluggeräten ist SOFORT!! durch Abbau der eigenen Flughöhe und entsprechender Kursänderung auszuweichen. Bei Getreidehochstand dürfen keine Turbinenmodelle geflogen werden. Generell ist Rücksichtnahme auf Andere oberstes Gebot.

Ein Überfliegen des Geländes der Raststation und der Autobahn ist verboten.
Ein Überfliegen des Parkplatzes, der Zuschauerräume und der Wochenendhäuser ist nicht gestattet. Bei Arbeiten auf den umliegenden Felder ist ein Überfliegen der Personen in geringer Höhe verboten.
Der vorgesehene Flugbereich ist einzuhalten. (siehe Grafik, verbotener Bereich rot markiert)

Hunde sind AUSNAHMSLOS an der Leine zu führen.
 

 

8. Infrastruktur

Das Stromaggregat darf nur von einem Mitglied des Vorstandes, oder einen dazu beauftragen bzw. eingewiesenen Mitglied, in Betrieb genommen werden.
Die Rollläden der Container sind beim Verlassen zu schließen.
Ein Befahren des Flugplatzes mittels PKW (außer Instandhaltung, Wartungsarbeiten,...) ist untersagt.
Manipulationen an der Ladevorrichtung (Laderegler, Batterien, Solarzellen, Anschlüsse an den Tischen, Stromschienen an der Hütte,….) sind nicht erlaubt.
Die Zutritt Codes für die Container dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Manipulationen an der Schließanlage, den Toiletten und den Webcams sind nicht erlaubt.
Jede Beschädigung, Defekte oder Verunreinigungen die bemerkt werden bitte umgehend dem Vorstand melden.

 

9. Reinhaltung des Fluggeländes und des Aufenthaltsbereiches

Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Parkplatzes und des Containers ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist verboten (ausgenommen im Griller). Ein Verbrennen von Modellresten hat zu unterbleiben. Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Abfälle sind wieder mitzunehmen. Die Sitzgarnituren auf dem Vorplatz des Clubhauses dienen zum gemütlichen Beisammensein, Essen,…. Diese sind NICHT als Abstellplatz für Modelle, Koffer oder ähnliches zu benutzen.
Verschmutzungen im Container bzw. in der Toilette bitte umgehend melden (eventuell Handyfoto)

 

10. Außenlandungen

Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist unbedingt Bedacht zu nehmen.

 

11. Befolgung der Anweisungen

Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Verstoß zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten!

 

12. Nichtbeachtung der Ordnung

Folgende Sanktionen sind bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung vorgesehen:

.) Verwarnung durch den Obmann oder eines Mitglied des Vorstandes. In weiterer Folge kann der Ausschluss vom Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.

.) Bei wiederholten Verstößen Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.

.) Bei weiteren Verstößen Antrag auf Ausschluss aus dem MFC-Triestingtal.

 

13. Sonderregelungen

Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.

 

Diese Flugplatzordnung löst alle vorangegangenen Version ab und ist gültig ab dem 8.4.2015
Die letzte gültige Version der Flugplatzordnung ist IMMER auf der Homepage zu finden, bzw. kann jederzeit bei Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Vorstand