Geschichte des MFC-Triestingtal

Am 02.02.1994 hat Franz Hruska (im Jahr 2014 verstorben) den MBC-Enzesfeld in seiner jetzigen Form erneut gegründet und leitet diesen seither als dessen Obmann. Trotz dieses jungen Neugründungsdatums hat unser Verein eine Geschichte, welche bis in das Jahr 1948 zurückreicht. Damals wurde der Modellbauclub Enzesfeld-Hirtenberg gegründet. Später entstand daraus der Modellbauclub Baden, dann der Modellbauclub Ikarus Eisenstadt und in der Folge der UMFBC-Triestingtal. Franz Hruska kam 1972 zum Klub und übernahm 1974 das Amt des Schriftführers. In den nächsten Jahren wurde am Flugfeld Bad Vöslau und Wiener Neustadt geflogen und kurze Zeit später hatte der Verein ein Fluggelände in Großmittel. Danach wurde in Enzesfeld auf dem Gelände der ENZ-CARO ein Flugplatz errichtet, leider aber von der Gemeinde Leobersdorf abgelehnt. Bis 1978 hatten wir einen Flugplatz in Altenmarkt mit einem sehr schönen Hang, den wir leider auch verloren.

Im Jahr 1979 wurde der Verein in MBC-Enzesfeld umbenannt und Franz Hruska wurde der neue Obmann. Der Verein hatte zu dieser Zeit kein Fluggelände, wir konnten mit einer Sondergenehmigung am Flugplatz Bad Vöslau fliegen, aber das wurde wegen der Großflieger bald zu riskant. Seit 1974 hatte der Verein ein Grundstück in Günselsdorf gepachtet, aber noch nicht als Fluggelände genutzt. Dieser Platz wurde nun zu einem Modellflugplatz ausgebaut. Von 1979 bis 1992 war Franz Hruska der Obmann des MBC-Enzesfeld und unter seiner Führung entstand eine der schönsten Modellfluganlagen in Österreich. Unstimmigkeiten und die Umbenennung in MBC-Günselsdorf gab für Franz Hruska den Ausschlag, bei der Generalversammlung 1993 sein Amt als Obmann zurückzulegen. Obwohl ihm bei der Generalversammlung 1994 die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde, ist er als ordentliches Mitglied ausgetreten, um den MBC-Enzesfeld in heutiger Form neu zu gründen und seine Ideen verwirklichen zu können.

In den letzten Jahren wurde wieder ein sehr schöner Verein aufgebaut, vielleicht nicht mehr mit soviel Aufwand, aber auf jeden Fall steht ausschließlich der Modellflug im Vordergrund.
Im Jahr 2018 wurde der Verein in MFC-Triestingtal umbenannt.

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Wie kann ich Mitglied werden?

Wie kannst du Mitglied werden?
Und was kostet das?

Modellsportbegeisterte, welche als Gastflieger Gefallen an unserem Clubleben gefunden haben, lassen sich am besten von einem unserer Vorstandsmitglieder ein Antragsformular für die Mitgliedschaft aushändigen. Über diesen Antrag wird dann bei einer Vorstandsversammlung abgestimmt.

Allgemeine Bedingungen:Für neu aufgenommene Mitglieder gilt eine Probezeit von einem Jahr.  In diesem Jahr kann die Mitgliedschaft (von beiden Seiten) ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Nach Ablauf dieses Jahres geht die Probemitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft über. Darüber hinaus ist bei der Aufnahme eine einmalige Beitrittsgebühr von € 300,- fällig.

Derzeitige Mitgliedsbeiträge:
Jahresbeitrag:
Vollmitglieder (einmalige Beitrittsgebühr € 300.00 )  € 105,00
Jugendliche bis 18 Jahre (KEINE Beitrittsgebühr) € 52,50
Mitgliedsbeitrag Österr. Aero-Club / Jahr (Jugendlicher) € 12,00
(Erstanmeldung: € 17,00)
Mitgliedsbeitrag Österr. Aero-Club / Jahr (Vollmitglied)
€ 80,10
(Erstanmeldung: € 85,10)

ACHTUNG

Für jede (wie auch immer geartete) Modellflugaktivität auf unserem Flugplatz ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung, eine gültige Registrierung bei Dronespace (Austrocontrol) und ein erfolgreich abgelegter Kompetenznachweis Voraussetzung!

 

Unsere Clubabende finden jeden Donnerstag ab 18:00 Uhr, bei erträglichem Wetter, direkt am Flugplatz statt.
Wenn du noch Fragen haben, so sende uns einfach ein E-Mail oder besuchen uns direkt.

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Anfahrtsplan

Unser Flugplatz befindet sich ca. 30 km südlich von Wien und liegt unmittelbar neben der Südautobahn an der Ortsgrenze zwischen Enzesfeld und Leobersdorf. Die Fahrzeit von der südlichen Stadtgrenze Wiens über die Südautobahn A2 zu uns beträgt ca. 30 – 45 Minuten.

Die nachfolgende Karte zeigt Ihnen den einfachsten Weg von der Autobahnabfahrt Leobersdorf zu unserem Vereinsgelände.

Die GPS Koordinaten unseres Flugplatzes lauten wie folgt:
N 47.90987    E 16.20412

Zufahrtsplan
Hier können Sie Ihre Route Online berechnen lassen. Oder hier: MAP24
(Geben Sie als Zielort Enzesfeld oder Leobersdorf ein, dann ergänzt unsere Karte im Detail)

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Flugplatzordnung

1. Eigentum und Verwendung

Der Modellflugplatz wurde durch den MFC-Triestingtal gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereines zur Ausübung ihres Sportes.

 

2. Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied des MFC-Triestingtal hat das Recht, den Modellflugplatz innerhalb der gesondert bekannt gegebenen Betriebszeiten zu benützen. Es hat jedoch auch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahren Piloten vorzunehmen.

 

! ACHTUNG – WICHTIGER HINWEIS – ACHTUNG !

Gastflieger dürfen den Flugplatz nur im Beisein eines Vereinsmitgliedes benutzen. Eine gültige Modellflugversicherung ist vorzuweisen (Aeroclub, ÖMV, Schweighofer….). Eine „normale“ Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend. Weiters ist die Registrierungbestätigung und der Kompetenznachweis der AustroControl vorzuweisen. Vom Gastflieger ist eine Gebühr von € 5,- (für eine Tagesmitgliedschaft) zu entrichten. Im Container stehen eine „Gastflugkasse“ und ein „Gastfliegertagebuch“ bereit. In dieses ist bitte entsprechend einzutragen.
Ordentliche Mitglieder dürfen durch die Benützung nicht behindert werden.
3. Haftpflicht

Jedes Mitglied muss eine gültige Modellflugversicherung vorweisen können (Aeroclub, ÖMV, Schweighofer,….)
Jeder aktive Pilot muss bei der AustroControl registriert sein und einen gültigen Kompetenznachweis erlangt haben. Beide Dokumente (Registrierungbestätigung, Prüfungsbestätigung) sind immer mitzuführen (EU Gesetz ab 1.1.2021), und werden sowohl am Flugplatz, in einer Mappe, als auch in den Mitgliederstammdaten abgelegt.
Die Registrierungsnummer muss gemäß dem EU-Regulativ ab 1.1.2021 AN JEDEM MODELL angebracht werden (außen, innen, Aufkleber, Filzstift,…….)

 

4. Parkplatz

Zum Abstellen der KFZ sind ausschließlich der Parkplatz und die seitliche Zufahrt desselben zu benützen. Der Schranken, Container sowie der Schuppen sind bei Verlassen des Flugplatzes, als Letzter, zu schließen.

 

5.  Zuschauer

Für die Zuschauer ist der Schutzraum hinter dem Schutznetz vorgesehen. Das Betreten des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind AUSNAHMSLOS an der Leine zu führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.

 

6. Verhinderung von Unfällen

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich auf der Piste bei Start- und Landemanöver keine Personen, ausgenommen aktive Piloten und eventuelle Helfer befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen. Zuschauer müssen sich hinter der Absperrung aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.

 

7. Flugbetrieb

Die Aufnahme des Flugbetriebes mit Verbrennungsmotoren ist erst ab 08:00 Uhr gestattet und endet mit Einbruch der Dämmerung, jedoch spätestens um 20:00 Uhr. Alle Verbrennungsmotoren sind mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer zu versehen. Ein Fliegen ohne Schalldämpfer ist generell untersagt. Der Schallpegel von 94 dBA in 3m Entfernung darf nicht überschritten werden.
Verbrennermodelle dürfen nur am OBERSTEN Tisch im Vorbereitungsbereich, oder darüber hinaus,  gestartet werden. (KEINE STARTER AN DIE LADEANSCHLÜSSE UNTER DEN TISCHEN ANSCHLIESSEN!) Personen und Tiere dürfen nicht direkt angeflogen werden. Manntragenden Fluggeräten ist SOFORT!! durch Abbau der eigenen Flughöhe und entsprechender Kursänderung auszuweichen. Bei Getreidehochstand dürfen keine Turbinenmodelle geflogen werden. Generell ist Rücksichtnahme auf Andere oberstes Gebot.

Ein Überfliegen des Geländes der Raststation und der Autobahn ist verboten.
Ein Überfliegen des Parkplatzes, der Zuschauerräume und der Wochenendhäuser ist nicht gestattet. Bei Arbeiten auf den umliegenden Felder ist ein Überfliegen der Personen in geringer Höhe verboten.
Der vorgesehene Flugbereich ist einzuhalten. (siehe Grafik, verbotener Bereich rot markiert)

Hunde sind AUSNAHMSLOS an der Leine zu führen.

 

8. Infrastruktur

Das Stromaggregat darf nur von einem Mitglied des Vorstandes, oder einen dazu beauftragen bzw. eingewiesenen Mitglied, in Betrieb genommen werden.
Die Rollläden der Container sind beim Verlassen zu schließen.
Ein Befahren des Flugplatzes mittels PKW (außer Instandhaltung, Wartungsarbeiten,…) ist untersagt.
Manipulationen an der Ladevorrichtung (Laderegler, Batterien, Solarzellen, Anschlüsse an den Tischen, Stromschienen an der Hütte,….) sind nicht erlaubt.
Die Zutritt Codes für die Container dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Manipulationen an der Schließanlage, den Toiletten und den Webcams sind nicht erlaubt.
Jede Beschädigung, Defekte oder Verunreinigungen die bemerkt werden bitte umgehend dem Vorstand melden.

 

9. Reinhaltung des Fluggeländes und des Aufenthaltsbereiches

Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Parkplatzes und des Containers ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist verboten (ausgenommen im Griller). Ein Verbrennen von Modellresten hat zu unterbleiben. Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Abfälle sind wieder mitzunehmen. Die Sitzgarnituren auf dem Vorplatz des Clubhauses dienen zum gemütlichen Beisammensein, Essen,…. Diese sind NICHT als Abstellplatz für Modelle, Koffer oder ähnliches zu benutzen.
Verschmutzungen im Container bzw. in der Toilette bitte umgehend melden (eventuell Handyfoto)

 

10. Außenlandungen

Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist unbedingt Bedacht zu nehmen.

 

11. Befolgung der Anweisungen

Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Verstoß zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten!

 

12. Nichtbeachtung der Ordnung

Folgende Sanktionen sind bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung vorgesehen:

.) Verwarnung durch den Obmann oder eines Mitglied des Vorstandes. In weiterer Folge kann der Ausschluss vom Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.

.) Bei wiederholten Verstößen Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.

.) Bei weiteren Verstößen Antrag auf Ausschluss aus dem MFC-Triestingtal.

 

13. Sonderregelungen

Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.

 

Diese Flugplatzordnung löst alle vorangegangenen Version ab und ist gültig ab dem 8.4.2015
Die letzte gültige Version der Flugplatzordnung ist IMMER auf der Homepage zu finden, bzw. kann jederzeit bei Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Vorstand

 

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